Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Neonatal Skills Training
Stand: 13.01.2026


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Dr. Christian Maiwald alias “Neonatal Skills Training“ (nachfolgend „Verkäufer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) für den Verkauf von Trainings- und Übungsmaterialien, insbesondere Silikon-Übungspuppen für Intubations- und vergleichbare Trainingseinheiten.

1. Geltungsbereich, Unternehmerbegriff, Vorrang individueller Abreden

1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „Unternehmer“).
1.2 Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Bestellungen, die erkennbar nicht durch Unternehmer erfolgen, können ohne Angabe von Gründen abgelehnt oder storniert werden.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden) haben Vorrang vor diesen AGB; § 305b BGB bleibt unberührt.

2. Angebot, Vertragsschluss, Selbstbelieferung
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware zustande.
2.3 Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer (Selbstbelieferungsvorbehalt). Dies gilt nur, sofern der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer informiert den Kunden unverzüglich; bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich Versandkosten, Verpackung sowie sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Soweit der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.

4. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang, Teillieferungen
4.1 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

6. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung, Verschleiß, Verjährung, Garantien
6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
6.2 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leistet der Verkäufer nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder (bei nicht unerheblichem Mangel) vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Silikon-Übungspuppen und zugehörige Komponenten sind Trainingsverbrauchsmaterial. Der Kunde erkennt an, dass bei bestimmungsgemäßer Nutzung (insbesondere bei wiederholten intubationsnahen Trainingseinheiten) materialtypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen auftreten können, insbesondere an stark beanspruchten Bereichen (z. B. Mundwinkel, Nasenflügel, Kehldeckel/Glottisregion oder vergleichbare Funktionszonen je nach Produkt). Solche vertragsgemäßen Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen stellen keinen Sachmangel dar. Mängelansprüche bestehen nur, soweit ein Material- oder Herstellungsfehler bereits bei Gefahrübergang vorlag und der geltend gemachte Defekt nicht auf Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, übermäßige Beanspruchung oder Nichtbeachtung von Pflege- und Anwendungshinweisen zurückzuführen ist.
6.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht (i) für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, (iii) im Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie sowie (iv) bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Haftung
7.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers (soweit gesetzlich zulässig) ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.4 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Medizinprodukte, die üblicherweise mehrfach anm Patienten eingesetzt werden (z. B. Laryngoskope), zu Trainingszwecken an den Produkten des Verkäufers verwendet werden und anschließend erneut am Patienten zum Einsatz kommen. Die ordnungsgemäße Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Aufbereitung der eingesetzten Medizinprodukte vor ihrer Wiederverwendung am Patienten liegtliegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden bzw. Anwenders.

8. Produktnutzung, Zweckbindung
8.1 Die Produkte dienen ausschließlich Trainings-, Demonstrations- und Unterrichtszwecken. Eine Nutzung am Patienten ist ausgeschlossen.
8.2 Der Kunde ist für die sachgerechte Anwendung sowie die Einhaltung einschlägiger Hygiene-, Sicherheits- und Aufbereitungsvorgaben verantwortlich.

9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Verkäufers.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist (soweit gesetzlich zulässig) Tübingen.
10.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.